Aktuelles
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Kürzlich hat sich das „Bündnis für Bürgerbeteiligung und Umweltschutz” gebildet. Ein Zusammenschluss mehrerer Bürgerinitiativen im Bereich Wetzlar und Umgebung, die ihre Anliegen nun gemeinsam in dieser Gruppierung vertreten möchten.
Aus gegebenem Anlass unser Statement dazu, denn unsere BI hatte in letzter Zeit wiederholt Anfragen zu dieser Thematik bekommen:
„Wir, die Bürgerinitiative „Hochstraße B49“, weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir NICHT Mitglied dieser Gruppierung sind und es auch niemals waren. Wir arbeiten weiter eng an den Sachthemen zur Hochstraße. Andere Punkte, die nicht in diesem Bereich einzuordnen sind, werden derzeit nicht von uns behandelt. Insbesondere Presseerklärungen und andere öffentliche Proklamationen zur Thematik der B49 haben wir bisher ausschließlich mit entsprechender Kennzeichnung in unserem Namen veröffentlicht. Wir werden auch zukünftig so verfahren.“
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Die CDU-Fraktion im Stadtparlament Solms hat sich kürzlich für den Wiederaufbau der Hochstraße B49 im Bestandskorridor ausgesprochen. Und nun haben alle Parteien im Stadtrat von Lahnau beschlossen, einen gleichlautenden Antrag zu stellen. Im Detail nachzulesen in der WNZ vom 1. Oktober 2022 auf Seite 14. Wie in Solms, sieht man auch in Lahnau erhebliche Nachteile, wenn die Umfahrung bei Dalheim käme. Und weist darauf hin, dass weitere Gemeinden wie z.B. Asslar und Hohenahr ebenfalls betroffen wären. Belastungen, die seit geraumer Zeit von unserer BI u.a. auf unserer Homepage publiziert werden.
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Die Stadt Wetzlar wird aufgefordert, bei begonnenen und geplanten Baumaßnahmen, alle Anforderungen zur Einsparung von klimaschädlichen Emissionen umzusetzen und auf unnötige Baumaßnahmen, insbesondere das Altstadt-Parkhaus, zu verzichten! Jedes geplante und begonnene Projekt ist dem Klimaschutz und der Klimaanpassung bedingungslos unterzuordnen!
Die Stadt Wetzlar wird aufgerufen, dem Beispiel vieler Städte weltweit sowie des EU-Parlamentes zu folgen und den Klimanotstand auszurufen, um die Dringlichkeit von notwendigen Klimaschutzmaßnahmen zu unterstreichen.
Statt ca. 10 Millionen Euro für das Parkhaus zu verschwenden, sollte dieser Betrag genutzt werden, um den öffentlichen Nahverkehr auszubauen. Zudem ist der Ausbau innerstädtischer "Radwege" zu beschleunigen und diese dabei auf eigene, von den Strassen getrennte Spuren zu verlegen.
Hier klicken, um zur Petitionsplatform "we act" zu gelangen
Warum ist das wichtig?
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"Unsere große Umfrage zeigt: Nein, der B49-Tunnel ist nicht die Ideallösung, mit der in Wetzlar und Umgebung alle leben können. Die Reaktionen fallen enorm unterschiedlich aus."
Artikel in Mittelhessen von Pascal Reeber und Tanja Freudenmann
https://www.mittelhessen.de/lokales/wetzlar/wetzlar/b49-tunnel-schurt-freude-existenzangst-und-wut_24896509
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Die Hochmoselbrücke ist fast 2km lang, 160m hoch, beinhaltet mehrere weitere Brücken, einen Landschaftstunnel und erstreckt sich mit Autobahnstücken über eine Länge von 24km. Sie wurde im November 2019 fertiggestellt und kostet 483 Mio €. Details sind hier nachzulesen:
http://www.b50hochmoselbruecke.de/index.php?id=2
Da fragt man sich, warum die Hochstraße in Wetzlar nach der Kalkulation von Hessen Mobil fast den gleichen Betrag verschlingen soll. Obwohl sie sehr viel kleiner ist. Hat man sich hier verkalkuliert? Ein Schelm, wer Böses dabei denkt
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Eine Delegation unserer Bürgerinitiative folgte einer Einladung und besuchte Herrn Bilger, den zuständigen Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium.
In dem gut einstündigen Gespräch konnten wir die aus unserer Sicht kritischen Punkte zu den Alternativen für die Hochstraße B49 erneut vortragen und diskutieren. Möglich war das durch den Einsatz des für uns zuständigen MdBs, Herrn Irmer (CDU), der dieses Treffen initiiert hatte und ebenfalls an der Diskussion teilnahm.
Wir machten deutlich, dass hier nicht nur einzelne Bürger betroffen sind. Sondern auch Pendler, Einzelhändler, mittelständische Unternehmen, Landwirte und die vielen umliegenden Ortschaften in der Region Mittelhessen.
Die Entscheidung, welche Trasse nun vorgeschlagen würde, ist weiter offen. Wir freuen uns über die Möglichkeit, den Staatssekretär in Wetzlar zu empfangen. Er stellte es in Aussicht, unsere BI persönlich hier vor Ort zu besuchen. Wir waren von dieser Bürgernähe, die man uns hier entgegen brachte, beeindruckt. Wir wertschätzen dies ausdrücklich! Wurden wir von anderen involvierten Institutionen des kommunalen Bereichs und des Landes im Laufe unserer mehr als zweijährigen Arbeit eher stiefmütterlich behandelt, ergab sich hier ein fruchtbarer Meinungsaustausch.
Es ist also doch möglich, beteiligte Bürger direkt an der Umsetzung einzubinden. Basisdemokratie ist also möglich – wenn es die ausführende Instanz zulassen möchte!
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und fair im Ton, aber zuweilen hart und direkt bei den Themen. Die BIs
durften ihre Sorgen vorbringen, die Gäste aus den Stadtteilen ebenfalls
und auch die Politiker kamen zu Wort. Die CDU war mehrfach und mit
hochkarätiger Besetzung vertreten. Auch die FDP schickte den OB-
Kandidaten. Ebenso die „Partei“ und die Linke.
Bezeichnend war, dass die Grünen durch Abwesenheit glänzten. Jedenfalls
hat unsere BI niemanden bemerkt. Man vernahm, dass sie anderen
Veranstaltungen nachgingen, die von größerem Interesse für sie waren.
Auch von den Freien Wählern war niemand erkennbar. Auch hier scheinbar
kein Interesse für die Sorgen der Wähler. Die SPD kam verspätet. Um in
ihrem Beitrag erst einmal aufzudecken, was denn der Wähler nun wieder
alles falsch mache. Und sie war die einzigste, deren Stimme „ein wenig zu
laut“ wirkte. So nahmen es jedenfalls die Vertreter unserer BI wahr.
sich seine eigene Meinung machen. Unsere BI bedankt sich bei
HessenCam für diese außerordentliche Bürgerversammlung. Eigentlich
hätten wir solche Aktionen von dem Magistrat der Stadt Wetzlar erwartet.
Gut, dass es HessenCam gibt.
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Nach dem Fund einer toten Wildkatze lässt Hessen Mobil auf dem Gebiet der Umfahrungsvariante 5.3 (Landschaftseinschnitt zwischen Kloster Altenberg und Wetzlar-Dalheim) zurzeit den Bestand der streng geschützten Tierart untersuchen.
Die Wildkatze ist in Anhang A der EG-Verordnung NR. 338/ 97 von 1996 aufgeführt, welche gefährdete wild lebende Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels schützt, und ist somit eine streng geschützte Art. Außerdem unterliegt die Wildkatze der FFH- Richtlinie (Fauna- Flora- Habitatrichtlinie) IV, welche "streng zu schützende Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse" aufführt und verbietet, die aufgeführten Arten zu töten oder ihre Fortpflanzungs- und Ruhestätten zu beschädigen. Des Weiteren fällt die Wildkatze unter Anhang II der Berner Konvention von 1979. Diese soll den Schutz empfindlicher und gefährdeter Arten einschließlich wandernder Arten und ihrer Lebensräume gewährleisten. Es ist verboten die "geschützten Tiere" des Anhang II zu jagen, zu beunruhigen oder zu töten, ihre Brut- und Ruhestätten dürfen nicht beschädigt oder zerstört werden und es darf kein Handel mit diesen Tieren getrieben werden.
Die Wildkatze gehört gemäß §7 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) zu den streng geschützten Arten. (Rote Liste BRD: stark gefährdet)
http://www.ffh-gebiete.de/natura2000/ffh-anhang-iv/
https://nrw.nabu.de/.../jagdba.../beutegreifer/06788.html....
Bildquelle: