Bodenfunktionsbewertung
(Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz)
Das Bundes-Bodenschutzgesetz bestimmt, dass bei Einwirkungen auf den Boden Beeinträchtigungen seiner natürlichen Funktionen sowie seiner Funktion als Archiv der Naturund Kulturgeschichte so weit wie möglich vermieden werden sollen. Die natürlichen Funktionen werden unterschieden in
- Lebensgrundlage und Lebensraum für Menschen, Tiere, Pflanzen und Bodenorganismen
- Bestandteil des Naturhaushalts, insbesondere mit seinen Wasser- und Nährstoffkreisläufen
- Abbau-, Ausgleichs- und Aufbaumedium für stoffliche Einwirkungen auf Grund der Filter-, Puffer- und Stoffumwandlungseigenschaften, insbesondere auch zum Schutz des Grundwassers.
Die Bodenfunktionen bilden daher die fachliche Grundlage für die Betrachtung des Schutzguts Boden bei der Durchführung von Umweltprüfungen oder als eigenständiger Belang in Planungsund Genehmigungsverfahren. Seit November 2012 steht in diesem Maßstab eine bodenfunktionale Gesamtbewertung zur Verfügung, die auf einen Blick erkennen lässt, wo Böden die natürlichen Funktionen in besonderem Maß erfüllen.