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Katze

Nach dem Fund einer toten Wildkatze lässt Hessen Mobil auf dem Gebiet der Umfahrungsvariante 5.3 (Landschaftseinschnitt zwischen Kloster Altenberg und Wetzlar-Dalheim) zurzeit den Bestand der streng geschützten Tierart untersuchen.

Die Wildkatze ist in Anhang A der EG-Verordnung NR. 338/ 97 von 1996 aufgeführt, welche gefährdete wild lebende Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels schützt, und ist somit eine streng geschützte Art. Außerdem unterliegt die Wildkatze der FFH- Richtlinie (Fauna- Flora- Habitatrichtlinie) IV, welche "streng zu schützende Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse" aufführt und verbietet, die aufgeführten Arten zu töten oder ihre Fortpflanzungs- und Ruhestätten zu beschädigen. Des Weiteren fällt die Wildkatze unter Anhang II der Berner Konvention von 1979. Diese soll den Schutz empfindlicher und gefährdeter Arten einschließlich wandernder Arten und ihrer Lebensräume gewährleisten. Es ist verboten die "geschützten Tiere" des Anhang II zu jagen, zu beunruhigen oder zu töten, ihre Brut- und Ruhestätten dürfen nicht beschädigt oder zerstört werden und es darf kein Handel mit diesen Tieren getrieben werden.

Die Wildkatze gehört gemäß §7 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) zu den streng geschützten Arten. (Rote Liste BRD: stark gefährdet)

Quellen:

http://www.ffh-gebiete.de/natura2000/ffh-anhang-iv/

https://nrw.nabu.de/.../jagdba.../beutegreifer/06788.html....

Bildquelle:

https://dewiki.de/b/12a57d

 

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